AGB

7.0 Allgemeines
7.1 Mehrere Besteller haften als Solidarschuldner.
7.2 Sollte sich der Besteller weigern, das fertig gestellte Werk zu übernehmen, so gilt das Werk als vom Besteller übernommen, wenn Seifner den Besteller mittels eingeschriebenen Schreibens zur Übernahme des Werkes innerhalb von 14 Tagen auffordert und der Besteller dieser Aufforderung nicht nachkommt.
7.3 Ausführungsänderungen des Werkes behält sich Seifner vor, insoweit diese aus technischen Gründen erforderlich sind; in einem solchen Falle stehen dem Besteller keine Ansprüche, welcher Art auch immer, zu.
7.4 Materiallieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Dieser Eigentumsvorbehalt erlischt erst mit vollständiger Bezahlung durch den Besteller an Seifner.
7.5 Seifner ist es gestattet, während der Dauer der Herstellung seines Werkes unentgeltlich auf dem Bauwerk an gut sichtbarer Stelle eine Werbetafel anzubringen.
7.6 Es ist österreichisches Recht anzuwenden.
7.7 Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis gilt die örtliche Zuständigkeit des Bezirksgerichts Oberpullendorf als vereinbart.