1.0 Geltungsbereich:
1.1 Allen Aufträgen liegen die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(in der Folge kurz AGB genannt) zugrunde. Abweichungen hievon, insbesondere
Geschäftsbedingungen des Bestellers, sind nur bei schriftlicher
Anerkennung durch die Seifner Ges.m.b.H. (in der Folge kurz Seifner
genannt) wirksam. AGB des Bestellers oder Dritter, die von diesen AGB
oder von besonderen, zwischen den Vertragsparteien getroffenen Vereinbarungen
abweichen, sind für Seifner selbst dann nicht verbindlich, wenn
vom Besteller darauf Bezug genommen worden ist und Seifner nicht ausdrücklich
widersprochen hat.
1.2 Soweit in diesen AGB keine Regelung getroffen wird, gelten die gesetzlichen
Bestimmungen als vereinbart.
1.3. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser ABG berührt
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht.
2.0 Angebot:
2.1 Angebote von Seifner sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung
durch Seifner freibleibend.
2.2 Die in Katalogen, Prospekten u. dgl. enthaltenen Angaben sind nur
maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich
auf sie Bezug genommen wird.
2.3 Es steht Seifner frei, einen bereits bestätigten Auftrag zu
stornieren oder dessen Ausführung hinauszuschieben, wenn Gründe
vorliegen, welche die Übernahme des Gewerkes und/oder dessen Bezahlung
seitens des Bestellers gefährden.
2.4 Sämtliche Angebots- und Projektunterlagen, soweit diese von
Seifner erstellt wurden, dürfen ohne Zustimmung von Seifner weder
vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Derartige
von Seifner erstellte Unterlagen können jederzeit zurückgefordert
werden.
2.5 Ergänzungen oder nachträgliche Änderungen eines Vertrages,
der zwischen den umseits genannten Parteien zustande gekommen ist, bedürfen
zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
3.0 Preise:
3.1 Preise sind nur dann verbindlich, wenn sie entweder von Seifner
schriftlich angeboten oder in einer schriftlichen Auftragsbestätigung
von Seifner bestätigt werden.
3.2 Der Preis versteht sich frei Baustelle exklusive Umsatzsteuer. Die
gesetzliche Umsatzsteuer wird grundsätzlich gesondert ausgewiesen
und berechnet. Allfällige Transportkosten für die zur Herstellung
des Gewerkes erforderlichen Materialien sind in den Preisen bereits
enthalten.
3.3 Sofern ein Auftrag mit Seifner nicht zustande kommt, wird die Ausarbeitung
allfälliger Projektunterlagen (wie Pläne, Anbotsunterlagen
etc.) gesondert berechnet.
3.4 Bei einer vom Anbot abweichenden Bestellung behält sich Seifner
eine Preisanpassung vor.
4.0 Zahlung:
4.1 Wenn nichts anderes auf der Vorderseite schriftlich vereinbart wurde,
sind bei Materialanlieferung an die Baustelle 50% der Auftragssumme
zu bezahlen. Der verbleibende Rest ist innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum
zur Gänze zu bezahlen. Zahlungen gelten erst dann als geleistet,
wenn die Gutschriftsanzeige des Geldinstitutes bei Seifner vorliegt.
Zahlungen an Mitarbeiter von Seifner kommt keine schuldbefreiende Wirkung
zu.
4.2 Für den Fall des Zahlungsverzuges ist es Seifner gestattet,
Zinsen in der Höhe von 5 % über dem jeweils geltenden Diskontsatz
der österr. Nationalbank zu verrechnen. Falls Seifner einen Bankkredit
in Anspruch nimmt, für den höhere als die vorgenannten Zinsen
zu bezahlen sind, kann Seifner dem Besteller diese Kreditzinsen verrechnen.
4.3 Die Aufrechnung von Gegenforderungen oder die Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechtes sind ausgeschlossen.
4.4 Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers kann Seifner,
falls die Leistungen aufgrund dieses Vertrages noch nicht beendet sind,
für die Fortführung der Arbeiten von Seifner selbst festgesetzte
Vorauszahlungen und/oder Sicherheiten verlangen, eingeräumte Zahlungsfristen
widerrufen oder vom Vertrag zurücktreten.
4.5 Bei Teilverrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungsbeträge
mit Erhalt der jeweiligen Faktura fällig. Gerät der Besteller
mit der Bezahlung von Teilzahlungsbeträgen in Verzug, so kann Seifner
die Erfüllung eigener Leistungen bis zum Einlangen rückständiger
Zahlungen aufschieben oder nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist
vom Vertrag zurücktreten.
5. Leistungsfrist:
5.1 Der Liefertermin für die zur Anlieferung der zur Herstellung
des Werkes notwendigen Materialien sowie der Herstellungstermin und
Herstellungszeitraum werden je Auftrag einvernehmlich zwischen Seifner
und dem Besteller schriftlich vereinbart.
5.2 Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass Seifner die Einhaltung
der gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzrechtes möglich
ist.
5.3 Der Besteller hat dafür zu sorgen, dass Seifner bzw. deren
Mitarbeitern mindestens drei Tage vor dem vereinbarten Herstellungstermin
der ungehinderte Zuritt zur Baustelle möglich ist, damit Seifner
in der Lage ist, die Baustelle entsprechend einzurichten und die Arbeiten
ordnungsgemäß und ungehindert auszuführen.
5.4 Der Besteller hat dafür zu sorgen, dass die Baustelle jenen
Zustand aufweist, der Grundlage für die Auftragserteilung ist.
Sollte keine plankonforme Ausführung vorliegen und dadurch Mehrkosten
entstehen, so ist der Besteller verpflichtet, diese gegen Rechnungslegung
gesondert zu bezahlen.
6. Gewährleistung
6.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Jahre ab Übergabe
für verdeckte Mängel. Offene Mängel sind binnen acht
Tagen zu rügen, widrigenfalls der Besteller seinen Gewährleistungsanspruch
verliert. Ein Gewährleistungsanspruch entsteht nur dann, wenn der
Besteller unverzüglich nach Erkennen des Mangels diesen schriftlich
mittels eingeschriebenen Briefes unter Beschreibung des behaupteten
Mangels Seifner bekannt gibt. Eine allfällige Mängelbesichtigung
durch Seifner stellt keinen Verzicht auf die Einrede einer allfälligen
Verfristung des Gewährleistungsanspruches dar.
6.2 Im Falle des Vorliegens eines Gewährleistungsanspruches des
Bestellers ist Seifner berechtigt, eine Verbesserung durchzuführen.
Nur dann, wenn eine Verbesserung erfolglos geblieben ist oder eine solche
nicht möglich ist, steht dem Besteller ein Preisminderungsanpruch
zu. Eine Wandelung wird selbst bei Vorliegen eines wesentlichen und
unbehebbaren Mangels einvernehmlich ausgeschlossen.
6.3 Gewährleistungsansprüche des Bestellers erlöschen,
wenn der angebliche Mangel vom Besteller selbst oder von einem Dritten
behoben wurde. Für Schäden im Rahmen der Gewährleistung
beziehungsweise für sonstige Schadenersatzansprüche des Bestellers
haftet Seifner maximal bis zur Höhe der Auftragssumme und nur dann,
wenn Seifner zumindest grobe Fahrlässigkeit am Zustandekommen des
Schadens anzulasten ist.
6.4 Sind Projektunterlagen des Bestellers Grundlage für die Anboterstellung
durch Seifner gewesen, so haftet Seifner nicht für die Richtigkeit
der Konstruktion, sondern nur dafür, dass die Ausführung gemäß
den Angaben des Bestellers erfolgte. Seifner trifft keine Verpflichtung,
die übergebenen Projektunterlagen darauf zu überprüfen,
ob diese vollständig sind oder den allgemeinen Regeln der Technik
entsprechen.
7.0 Allgemeines
7.1 Mehrere Besteller haften als Solidarschuldner.
7.2 Sollte sich der Besteller weigern, das fertig gestellte Werk zu
übernehmen, so gilt das Werk als vom Besteller übernommen,
wenn Seifner den Besteller mittels eingeschriebenen Schreibens zur Übernahme
des Werkes innerhalb von 14 Tagen auffordert und der Besteller dieser
Aufforderung nicht nachkommt.
7.3 Ausführungsänderungen des Werkes behält sich Seifner
vor, insoweit diese aus technischen Gründen erforderlich sind;
in einem solchen Falle stehen dem Besteller keine Ansprüche, welcher
Art auch immer, zu.
7.4 Materiallieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Dieser Eigentumsvorbehalt
erlischt erst mit vollständiger Bezahlung durch den Besteller an
Seifner.
7.5 Seifner ist es gestattet, während der Dauer der Herstellung
seines Werkes unentgeltlich auf dem Bauwerk an gut sichtbarer Stelle
eine Werbetafel anzubringen.
7.6 Es ist österreichisches Recht anzuwenden.
7.7 Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis
gilt die örtliche Zuständigkeit des Bezirksgerichts Oberpullendorf
als vereinbart.